Immobilien

Immobilien und Steuern

Die steuerliche Behandlung folgt Objekt, Nutzung und Kanton.

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Einblick in den Arbeitsalltag: Immobilien und Steuern

Information und individuelle Begleitung

Eigentum, Vermietung, Unterhalt und Verkauf können unterschiedliche Steuerfragen auslösen. Bei Erbschaft oder Schenkung sind zusätzliche kantonale Regeln zu beachten. Ordnen Sie Belege frühzeitig und klären Sie die anwendbaren Vorschriften.

Die nächsten Schritte

  1. Nutzung und Eigentumsverhältnisse erfassen
  2. Unterhalt und Investitionen dokumentieren
  3. Verkauf und Übertragung rechtzeitig prüfen

Für Privatpersonen

Privatpersonen betrachten die Auswirkungen auf Einkommen und Vermögen.

Für Unternehmen

Unternehmen beachten Gewinnsteuern, Bilanzierung und gegebenenfalls MWST.

Typische Fehler vermeiden

Regeln eines Kantons lassen sich nicht unverändert auf andere übertragen.

Wohnungen, Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Gewerbeobjekte, Renditeliegenschaften und Grundstücke.

Gut vorbereitet ins Gespräch.

Ihre Unterlagen-Checkliste

Mit einer klaren Unterlagenbasis lässt sich Ihr Anliegen gezielter besprechen.

Was Sie vorbereiten können
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Die Auswahl bleibt nur während dieser Sitzung in diesem Tab gespeichert. Diese Checkliste übermittelt keine Dateien.

Gut zu wissen

Häufige Fragen

Was gilt bei Änderungen der Wohneigentumsbesteuerung?

Entscheidend sind die im betreffenden Steuerjahr tatsächlich geltenden Regeln und Übergangsbestimmungen. Eine beschlossene oder angekündigte Reform darf nicht ohne Prüfung ihrer Inkraftsetzung auf Ihren Fall angewendet werden.

Wie beginnt die Zusammenarbeit?

Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail. Ein kurzer Überblick und allfällige Termine helfen beim ersten Gespräch.

Verumo · Liebefeld

Besprechen wir Ihr Anliegen

Senden Sie uns eine kurze Beschreibung. Bitte übermitteln Sie im ersten Schritt keine vertraulichen Belege oder Personaldaten.

Verumo GmbH
Kirchstrasse 24, 3097 Liebefeld
CHE-334.374.150
Belegunterlagen fürs Erstgespräch ↗

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Checklisten und Downloads

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